Schwere Wohnmobile wiegen mehr als 3,5 Tonnen, für einige könnte die Lkw-Maut Probleme bereiten.
Das Gesetz über die neue Lkw-Maut kann Folgen für bestimmte Wohnmobile über 3,5 Tonnen haben. Welche Fahrzeuge das betrifft und was Camper tun können.
• Mautpflicht ab 3,5 Tonnen gilt ab 1. Juli 2024
• Wohnmobile bleiben mautfrei, nur kleiner Teil der Campingfahrzeuge betroffen
• Tipps: Zulassung als Wohnmobil statt Lkw, Registrierung bei Toll Collect
Durch die jetzt beschlossene Gesetzesänderung wird die Lkw-Maut* ab Dezember an den CO₂-Ausstoß gekoppelt. Die Mautpflicht wird außerdem ab 1. Juli 2024 ausgeweitet auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen.
Reine Wohnmobile über 3,5 Tonnen mautfrei
Etwa 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis 7,5 Tonnen sind in Deutschland zugelassen, unter denen etliche mit der Mautpflicht ab Juli konfrontiert werden könnten, so ADAC Campingexperte Martin Zöllner.
Aber: Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei.
Keine Mautpflicht gibt es generell laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden.
Bei Wohnmobilen mit Ladebereich (z.B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder Transportanhängern muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten verwendet werden.