Maut in Polen
Caravan-Wiegeaktion des ADAC Pfalz
Überladene Fahrzeuge sind ein Sicherheitsrisiko. Deshalb sollte jeder, der mit einem Wohnwagen-Gespann unterwegs ist, das Gewicht des Fahrzeuges kennen und es bei der Urlaubsreise nicht überladen.
Der ADAC Pfalz bietet in Kooperation mit dem TÜV Rheinland einen kostenlosen Camper-Service an, bei dem Caravan- und Wohnmobilbesitzer ihr Fahrzeug wiegen lassen können.
Die Wiegeaktionen finden jeweils im Frühjahr statt:
11.04.2026 in Kaiserslautern – West
18.04.2026 in Grünstadt
25.04.2026 in Landau
Information und (Vor-)Anmeldung beim ADAC Pfalz telefonisch unter 06321 89 0523 und per Mail.
Gasprüfung
Viele Campingplätze verlangen, dass die Gasanlage von Wohnmobilen und Wohnwagen nachweislich überprüft wurde. Eine Überprüfung mit Bescheinigung wird im Rahmen der Wiegeaktion zu einem Sonderpreis für ADAC Mitglieder angeboten.
Hauptuntersuchung gleich mitmachen lassen
Um doppelte Wege zu vermeiden, kann auch eine evtl. anstehende Hauptuntersuchung nach §29 StVZO gleich mit durchgeführt werden, dafür werden die üblichen Gebühren erhoben.
Caravan-Einführungskurs
Einmal jährlich führt der ADAC Pfalz einen zweitägigen Caravan- und Wohnmobil-Kurs (Theorie und Praxis) für Anfänger und Wiedereinsteiger durch.
Kosten:
60 Euro ADAC Mitglieder,
70 Euro Nicht-Mitglieder,
Beifahrer zahlen 40 Euro
Der nächste Kurs findet am 21. März (Theorie) und am 28. März 2026 (Praxis) statt.
(Vor-)Anmeldung und Information:
Verkehrsabteilung des ADAC Pfalz
Telefon (06321) 89 05 23
E-Mail: verkehr@pfa.adac.de
Kursinhalt:
Beim Caravan-Einführungskurs des ADAC Pfalz können Gespannfahrer das An- und Abkuppeln, Rückwärtsfahren, Slalomfahren und Bremsen mit dem eigenen Fahrzeug üben. Erfahrene Trainer stehen für Fragen bereit und assistieren bei den Fahrübungen.
Wohnmobile und Gespanne stellen ihre Fahrer vor allem beim Rangieren, Kurven fahren oder Bremsen vor ganz andere Anforderungen als ein normaler Pkw. Camper, die ihr Gefährt souverän lenken möchten, können sich beim Caravan-
Einführungskurs des ADAC Pfalz vor Reiseantritt optimal vorbereiten. Anfänger und Wiedereinsteiger üben dabei mit dem eigenen Gespann auf sicherem Terrain kritische Situationen. Sie lernen ihr Fahrzeug in verschiedenen Fahrsituationen kennen und trainieren ihre Reaktionen, um sich in Gefahrensituationen richtig zu verhalten. Im praktischen Teil werden mit Pylonen „enge Kurven“ und „schwer erreichbare Stellplätze“ simuliert. Das Bremsen und Ausweichen kann bei diesem Training mit dem eigenen Gespann gefahrlos geübt werden. Neben praktischen
Übungen gehört auch Theorie zum Einmaleins der Caravaner: Wie verstaue ich die Zuladung richtig? Was sind Stütz- und Anhängelast? Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht? Die ADAC Fachleute geben Antworten auf diese Fragen und informieren über Verkehrsregeln und aktuelle Vorschriften.
Wohnmobil überladen: Was ist erlaubt?
Generell gilt: Das maximal erlaubte Gewicht der Zuladung ergibt sich aus der Differenz zwischen Leergewicht und zulässiger Gesamtmasse des Fahrzeugs.
Mit Zuladung ist die Nutzlast des Fahrzeugs gemeint, also alles zusätzliche Gepäck, Proviant und Gegenstände, die du für den Campingurlaub mitnimmst.
Hat das Fahrzeug beispielsweise ein Leergewicht von 2800 Kg ergibt sich bei einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t ein erlaubtes Gewicht der Zuladung von 700 Kg. Beachte dabei aber, dass auch weitere Personen neben dem Fahrer als Nutzlast gelten. Bei einer vierköpfigen Familie mit vollem Gepäck ist das erlaubte Limit meist schnell erreicht oder überschritten.
Bereits vor dem Kauf einer Grundausrüstung für den Campingurlaub solltest du daher auf eine möglichst leichte Zusatzausstattung des Wohnmobils und auf leichtes Mobiliar & Co achten. Denn mit jedem Sonderwunsch steigt das
Leergewicht. Und sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland drohen bei Überladung saftige Strafen, in Österreich beispielsweise bis zu 5.000 Euro.
Aber nicht nur für das Portemonnaie kann es gefährlich werden: Noch viel wichtiger als die drohende Strafe ist, dass überladene Fahrzeuge durch das veränderte Fahrverhalten grundsätzlich auch die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen.
Was bedeutet die Toleranz bei der Berechnung der Überladung?
Im Eifer des Gefechts kann es schon mal passieren, dass man ein paar Kilogramm zu viel mit einpackt. Das erkennt auch der Gesetzgeber an: In Deutschland gilt daher eine Toleranzschwelle von 5% Prozent. Das heißt:
Wenn du bei einer Kontrolle mit bis zu 5% über dem zulässigen Gesamtgewicht erwischt wirst, kommst du in der Regel mit einer Verwarnung davon, dass du beim nächsten Mal etwas besser aufpassen sollst.
Diese Regelung gilt aber nicht in allen anderen europäischen Ländern: In Österreich liegt die Toleranz beispielsweise nur bei 2%, in Dänemark wird nach einzelnen Prozentpunkten berechnet. Viele Länder, etwa Frankreich,
haben aber eine Null-Prozent-Toleranz. Hier wirst du für jedes zusätzliche Kilogramm zur Kasse gebeten.
ADAC Rechtsberatung Fahrtenschreiber bei Wohnmobilen
Neuer Beitrag in Reiseberichte
Update 26.04.2024: Überwintern in Spanien 2023/2024 (Teil 3 von 3) – Ein Reisebericht von Horst & Hubert Knebel ist ab sofort Online.
Update 19.04.2024: Überwintern in Spanien 2023/2024 (Teil 2 von 3) – Ein Reisebericht von Horst & Hubert Knebel ist ab sofort Online.
Im Mitgliederbereich gibt es unter Reiseberichte einen neuen Beitrag: Überwintern in Spanien 2023/2024 (Teil 1 von 3) – Ein Reisebericht von Horst & Hubert Knebel
Heute gibt es den ersten Teil, die anderen beiden Teile folgen noch.
Teil 2 kommt am 19.04.2024
Teil 3 kommt am 26.04.2024
Camper Mautbox XXL für über 3,5 t auf der Onlineseite des ADAC
Die Camper Mautbox XXL der DKV für Wohnmobile über 3,5t
Weniger Stress beim Reisen, mehr Zeit für den Urlaub. Die Abrechnung von Mautgebühren stellt oft eine große Herausforderung dar. Jedes Land hat eigene Systeme, Gebühren und Abrechnungsvarianten, etwaige Zeitverluste mal ganz außen vorgelassen.
Die ADAC Medien und Reise GmbH in Kooperation mit der DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG und der Toll4Europe GmbH bietet eine komfortable Lösung für alle Wohnmobilbesitzer die gerne durch europäische Länder reisen.
Anbei eine Übersicht der Länder, in denen Sie mit der Camper Mautbox komfortabel und sicher Reisen können:
- Bulgarien
- Belgien (z.Zt. nur Liefkenshoektunnel mautpflichtig)
- Dänemark (z. Zt. nur Storebælt-Brücke mautpflichtig)
- Deutschland (z.Zt. nur die Brücke Warnowquerung und der Tunnel Herrentunnel mautpflichtig)
- Frankreich
- Italien (ohne Sizilien)
- Österreich
- Portugal
- Schweden (z. Zt. nur Øresund-Brücke mautpflichtig)
- Spanien
Bitte beachten Sie, dass die Box nur in diesen mautpflichtigen Ländern bzw. Abschnitten grün aufleuchtet. Insbesondere im übrigen Deutschland und Belgien ist die Box mit einer gelben LED korrekt eingestellt und voll funktionsfähig.
Für mehr Informationen zu Preisen und weiteren Fragen folgen Sie bitte diesem Link:
Camping-Car Park –Zugangs- und Buchungsplattform für Stellplätze in Frankreich
© Horst & Hubert Knebel, Annweiler
Für unsere Hin- und Rückfahrt nach Spanien haben wir durch Frankreich die Stellplätze von „Camping-Car Park“ genutzt. Hierzu hatten wir uns einen entsprechende Pass’Étapes (Karte; einmalige Gebühr € 5,00) besorgt und mit Guthaben aufgeladen. Sowohl die Homepage (www.campingcarpark.com), wie auch die zugehörige App sind auch in Deutsch nutzbar.
Über die App kann man entsprechende, auch stadtnahe Stellplätze suchen und reservieren.
Die App zeigt ebenfalls an, wie viele Plätze vorhanden sind und wie viele davon frei sind. Die Nutzung vor Ort war dann sehr unkompliziert und die Preise für die Übernachtung moderat (11,00 – 15,00 € p. N. mit 2 Erw. + WoMo).
Wir empfehlen, die Karte vorab zu bestellen und über die App aufzuladen. Das Aufladen über die App funktioniert auch von Unterwegs problemlos.
Kaufen kann man die Karte (und ein Benutzerkonto anlegen) sowie Aufladen meistens auch spontan an dem vorgelagerten Automaten direkt bei der Einfahrt auf den jeweiligen Stellplatz. Allerdings ist die Bedienung etwas kompliziert und wir haben schon Reisende
gesehen, die dafür mehr als eine Stunde gebraucht haben.
Nähere, aktuelle Informationen stehen in deutscher Sprache unter
https://www.campingcarpark.com/de_DE/info/und-so-funktioniert-es
zur Verfügung.
Neue Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Sind auch Wohnmobile betroffen?
Schwere Wohnmobile wiegen mehr als 3,5 Tonnen, für einige könnte die Lkw-Maut Probleme bereiten.
Das Gesetz über die neue Lkw-Maut kann Folgen für bestimmte Wohnmobile über 3,5 Tonnen haben. Welche Fahrzeuge das betrifft und was Camper tun können.
• Mautpflicht ab 3,5 Tonnen gilt ab 1. Juli 2024
• Wohnmobile bleiben mautfrei, nur kleiner Teil der Campingfahrzeuge betroffen
• Tipps: Zulassung als Wohnmobil statt Lkw, Registrierung bei Toll Collect
Durch die jetzt beschlossene Gesetzesänderung wird die Lkw-Maut* ab Dezember an den CO₂-Ausstoß gekoppelt. Die Mautpflicht wird außerdem ab 1. Juli 2024 ausgeweitet auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen.
Reine Wohnmobile über 3,5 Tonnen mautfrei
Etwa 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis 7,5 Tonnen sind in Deutschland zugelassen, unter denen etliche mit der Mautpflicht ab Juli konfrontiert werden könnten, so ADAC Campingexperte Martin Zöllner.
Aber: Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei.
Keine Mautpflicht gibt es generell laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden.
Bei Wohnmobilen mit Ladebereich (z.B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder Transportanhängern muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten verwendet werden.
